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Mütterpflege Berlin Friedrichshain Kreuzberg Neukölln MDEV Die Mütterpflegeschule

MÜTTERPFLEGE

Als zertifizierte Mütterpflegerin unterstütze ich dich beim Start ins Familienleben, ganz gleich ob es dein erstes Kind ist oder es bereits Geschwisterkinder gibt.

Ich habe Zeit, um auf deine individuellen Bedürfnisse einzugehen und dich in deinem neuen Alltag mit einem Neugeborenen zu unterstützen.

Ich bin in Kreuzberg, Friedrichshain, Neukölln und Mitte tätig.

Mütterpflege

MEINE ANGEBOTE

  • Unterstützung bei der Alltagsorganisation

  • Gespräche führen & zuhören

  • Einkaufen und für dich kochen

  • Ggf. Betreuung von Geschwisterkindern

  • Begleitung bei Terminen 

  • Unterstützung beim Stillen und der Säuglingspflege

  • Ich helfe dir mit offenen Augen im Haushalt
    (keine Grundreinigung)


Liegen bestimmte Indikationen bereits in der Schwangerschaft vor, unterstütze ich dich gern bereits vor der Geburt. 

UNTERSCHIED HAUSHALTSHILFE

Eine Haushaltshilfe unterstützt ausschließlich im Haushalt und bei der Grundreinigung.

Als Mütterpflegerin kümmere ich mich um dich und dein Baby. Durch eine umfangreiche Weiterbildung zu Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett verfüge ich über spezielle Kenntnisse, um dich in dieser Zeit optimal nach deinen individuellen Bedürfnissen zu unterstützen.

UNTERSCHIED
HEBAMME

Als Mütterpflegerin führe ich keine medizinischen Tätigkeiten durch und ich erstelle auch keine Diagnosen.

Ich kann eine Versorgung durch eine Hebamme nicht ersetzen, sie aber sinnvoll ergänzen und unterstützen.

Gerne arbeite ich mit deiner Hebamme in enger Abstimmung zusammen und helfe dir z.B. beim Umsetzen ihrer Empfehlungen.

WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT

Mit einer ärztlichen Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit (Indikation), übernehmen die Krankenkassen überwiegend die Kosten für eine Mütterpflegerin bereits in der Schwangerschaft.

KOSTENÜBERNAHME

Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung. Bis zum 6. Tag nach der Geburt, kann diese Bescheinigung auch von einer Hebamme ausgestellt werden.

Viele der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Mütterpflegerin / Haushaltshilfe auf Grundlage von §24c 4./5. SGB V (Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt zuzahlungsfrei).

§ 24h SGB V (Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.).

Sollten die Kriterien für eine Kostenübernahme nicht erfüllt sein, kannst du meine Leistungen auch privat in Anspruch nehmen, diese stelle ich zu einem festgelegten Stundensatz in Rechnung.

ANTRAGSTELLUG KRANKENKASSE

Als Versicherte stellt du den Antrag auf Bewilligung einer Haushaltshilfe/Mütterpflegerin bei deiner Krankenkasse. Du kannst dir das Antragsformular zusenden lassen, bei einigen Krankenkassen gibt es auch eine Download Option.

NETZWERK

Mütterpflege Deutschland e.V. ist ein Berufsverband für zertifizierten Mütterpflegerinnen in Deutschland.

GfG - Gesellschaft für Geburtsvorbereitung

Familienbildung und Frauengesundheit

Bundesverband e.V.

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